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14.07.2009
  Neue HOAI 2009: Architekten-Leistungen werden angepasst
bildlinks Die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ist beschlossene Sache. Wichtigste Neuerung für Bauherren: die Honorarsütze steigen um zehn Prozent.

Genau wie Ärzte dürfen auch Architekten ihre Bezahlung nicht selbst festlegen. Sie sind an die HOAI gebunden, in der Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen aller neun Leistungsphasen geregelt sind. Die Höhe des Honorars wird dabei nach dem Umfang der Architekten-Leistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe berechnet. Jetzt hat der Bundesrat einer Novellierung der HOAI zugestimmt. Die Neuregelung tritt vermutlich noch in diesem Sommer in Kraft. Was sich dann für Bauherren ändert, zeigt bauen.de in einem kurzen überblick.

Neue HOAI 2009 - das ändert sich:

  • Erhöhung der Mindest- und Höchstsätze der Honorare (HOAI-Tafelwerte) um zehn Prozent.
  • Einführung eines Bonus-Malus-Systems: Dieses soll Anreize für kostengünstiges und qualitätsbewusstes Planen und Bauen schaffen.
  • Abkoppelung des Honorars von den tatsächlichen Baukosten. Als Grundlage des Baukostenberechnungsmodells dient die Entwurfsplanung. Die Honorargrundlage kann auch durch eine Baukostenvereinbarung festgelegt werden.
  • Abschaffung verbindlicher Stundensätze. Frei vereinbarte Stundensätze dürfen die Mindestsätze der Honorarordnung aber nicht unterschreiten.
  • Staatliche Honorarvorgaben gelten nur noch für die Planung. Beratungsleistungen können frei vereinbart werden.
  • Bei Leistungen im Bestand kann der Architekt einen Umbauzuschlag von bis zu 80 Prozent vereinbaren.
  • Die neue HOAI 2009 gilt nur für Büros mit Sitz in Deutschland.