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04.08.2008
  Bundesverfassungsgericht: Wirtschaftlichen Interessen der Gastronomen wurden nicht ausreichend berücksicht – das Urteil in Gänze
(Karlsruhe, 31. Juli 2008) Der Urteilsspruch zum Rauchverbot in der Gastronomie beherrscht die Schlagzeilen: Alle großen Tageszeitungen machen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG, Karlsruhe) auf. Die Website war gestern unter den zahlreichen Aufrufen zeitweise zusammen gebrochen. Zum Thema – seit mehreren Jahren ein Dauerbrenner – gibt es (natürlich) zahlreiche Statements in der Politik (lesen Sie dazu einen Hintergrundbericht bei Spiegel Online). Die Verfassungsrichter betonen in ihrem Urteil, das ein generelles gesetzliches Rauchverbot rechtens wäre – doch die aktuellen Ländergesetze mit verschiedenen Ausnahmen seien eben nicht verfassungskonform. So bleibt abzuwarten, ob auf Bundesebene in absehbarer Zeit ein neuer Vorstoß zu einem totalen bundesweiten Gastro-Rauchverbot unternommen wird. „Wir hoffen, dass nun die Landesgesetzgeber von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen berücksichtigen“, so Dehoga-Präsident Ernst Fischer in einer gestern verbreiteten Erklärung.

Lesen Sie hier das BVG-Urteil in Gänze


Dieser Artikel erschien in der Top-Hotel:
http://www.tophotel.de/index.php?bundesverfassungsgericht--urteil-gastrorauchverbot